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Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen











Rechtliche Hinweise

Allgemeine Geschäftsbedingungen „FRESHDRIVE“.

Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Leistungsbedingungen (AGB).

1. Bestellungen und Vertragsabschluss :

 

Grundsätzlich müssen Bestellungen schriftlich erfolgen (maßgeblich ist die Rechnung). Mündliche Bestellungen sind nur in Ausnahmefällen zulässig. FRESHDRIVE entscheidet im Einzelfall, ob sie eine mündliche Bestellung annimmt. FRESHDRIVE bestätigt den Eingang der Bestellung schriftlich; die Rechnung ist die Auftragsbestätigung, die den Vertragsschluss zwischen FRESHDRIVE und dem Käufer bewirkt. In den Ausnahmefällen, in denen FRESHDRIVE die Bestellung nicht bestätigt, kommt der Vertrag zwischen FRESHDRIVE und dem Käufer zum Zeitpunkt der Übermittlung der Rechnung an den Kunden zustande. Angebote sind für FRESHDRIVE unverbindlich und freibleibend. Dies gilt auch für die Angaben in den Broschüren und Katalogen von FRESHDRIVE. Mündliche Erklärungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer schriftlichen Bestätigung. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Merkmale sind unverbindlich und werden erst dann verbindlich, wenn sie im Einzelfall von FRESHDRIVE ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, bleiben diese verbindlichen Informationen bis zu ihrem Widerruf durch FRESHDRIVE gültig, wobei ihre Gültigkeitsdauer jedoch 2 Monate nicht überschreiten darf. Anderslautende Bedingungen des Käufers (z.B. in dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen) müssen von FRESHDRIVE ausdrücklich schriftlich akzeptiert werden. FRESHDRIVE behält sich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Vorankündigung zu ändern.

 

2. Preise:

 

Es gelten die Preise, die in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste von FRESHDRIVE aufgeführt sind. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), ab Werk, zuzüglich Mehrwertsteuer, Porto und Verpackung. FRESHDRIVE hat das Recht, die Preisliste und die darin enthaltenen Preise jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern. Bei Kleinbestellungen mit einem Wert von weniger als CHF 5.- kann FRESHDRIVE eine Gebühr von mindestens CHF 5.

 

3. Zahlungsbedingungen :

 

Vorbehaltlich besonderer Zahlungsbedingungen im Partnervertrag gelten für den Käufer die folgenden Zahlungsbedingungen: Private: bei Bestellung vor Lieferung / Professionals: 35% bei Bestellung und der Restbetrag innerhalb von 10 Tagen netto bzw. ab Rechnungsdatum. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist sind ab dem 31. Tag nach Rechnungsdatum ohne vorherige Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 9 % fällig.

 

4. Änderungen von Bestellungen :

 

Jede eventuelle Änderung einer von FRESHDRIVE erhaltenen und/oder bestätigten Bestellung ist nur dann gültig und verbindlich, wenn diese Änderung schriftlich vereinbart wurde. FRESHDRIVE ist in jedem Fall berechtigt, dem Käufer die sich aus der Änderung ergebenden Verwaltungskosten sowie die bereits ausgeführten Arbeiten gesondert in Rechnung zu stellen.

 

5. Lieferung :

 

Die Lieferung erfolgt auf Risiko des Käufers. Auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers schließt FRESHDRIVE für die Sendungen eine Transportversicherung ab; die dadurch entstehenden Kosten werden dem Käufer in Rechnung gestellt. Sofern keine besonderen Anweisungen des Käufers vorliegen, wählt FRESHDRIVE die Versandart und den Transportweg der Waren frei, ohne jedoch die schnellste und billigste Lieferung der genannten Waren zu garantieren. Transportschäden sind dem Transportunternehmen unverzüglich zu melden.

 

6. Lieferfristen :

 

FRESHDRIVE bemüht sich, die vereinbarten Lieferfristen nach Möglichkeit einzuhalten. Die Einhaltung dieser Fristen kann jedoch nicht garantiert werden. Die Unmöglichkeit, eine vereinbarte Frist einzuhalten, verleiht dem Käufer keinerlei Rechte, welcher Art auch immer, gegenüber FRESHDRIVE. Insbesondere geben Verzögerungen dem Käufer nicht das Recht, die Ware zu verweigern, sie berechtigen ihn weder zum Ersatz der durch die Verzögerung entstandenen Kosten noch zu einer wie auch immer gearteten Wiedergutmachung. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn FRESHDRIVE die für die Ausführung der Bestellung erforderlichen Angaben nicht rechtzeitig erhält oder wenn nachträglich Änderungen an der Bestellung vorgenommen wurden.

 

7. Übergang von Nutzen und Gefahr :

 

Nutzen und Gefahr gehen mit der Lieferung ab Werk auf den Käufer über. Verzögert sich die Lieferung aufgrund einer Anfrage des Käufers oder aus anderen Gründen, die FRESHDRIVE nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt der Lieferung ab Werk auf den Käufer über. Von diesem Zeitpunkt an wird die Lieferung auf Risiko des Käufers gelagert.

 

8. Kontrollpflicht / Mängelrügen :

 

Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Waren sofort nach Erhalt zu prüfen und FRESHDRIVE etwaige Mängel innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich mitzuteilen, wobei der Lieferschein und/oder eine Kopie der Rechnung der Mängelrüge beizufügen sind. Das Ausbleiben einer Reklamation seitens des Käufers gilt als Genehmigung der Waren. Versteckte Mängel müssen sofort nach ihrer Feststellung schriftlich gerügt werden.

 

 

 

9. Eigentumsvorbehalt :

 

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Preises Eigentum von FRESHDRIVE. FRESHDRIVE hat das Recht, aber nicht die Pflicht, den Eigentumsvorbehalt im Register für Eigentumsvorbehaltsverträge eintragen zu lassen. Falls FRESHDRIVE von diesem Recht Gebrauch machen will, ermächtigt der Käufer FRESHDRIVE hiermit ausdrücklich, auf Kosten des Käufers und für jede Lieferung den Eigentumsvorbehalt im Register für Eigentumsvorbehaltsverträge eintragen zu lassen und alle damit zusammenhängenden Formalitäten zu erledigen. Der Käufer verpflichtet sich, in jedem Fall und auf seine Kosten alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der gelieferten Sache zu ergreifen. Dies umfasst insbesondere die Wartung und Versicherung der Ware gegen Schäden durch Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser etc. Der Besteller hat alles zu unterlassen, was das Eigentumsrecht von FRESHDRIVE an der gelieferten Sache beeinträchtigen könnte. Insbesondere ist der Käufer nicht berechtigt, den Liefergegenstand zu verpfänden oder das Eigentum daran zur Sicherheit zu übertragen. Von einer Pfändung der Ware ist FRESHDRIVE unverzüglich zu benachrichtigen.

9. Eigentumsvorbehalt :

 

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Preises Eigentum von FRESHDRIVE. FRESHDRIVE hat das Recht, aber nicht die Pflicht, den Eigentumsvorbehalt im Register für Eigentumsvorbehaltsverträge eintragen zu lassen. Falls FRESHDRIVE von diesem Recht Gebrauch machen will, ermächtigt der Käufer FRESHDRIVE hiermit ausdrücklich, auf Kosten des Käufers und für jede Lieferung den Eigentumsvorbehalt im Register für Eigentumsvorbehaltsverträge eintragen zu lassen und alle damit zusammenhängenden Formalitäten zu erledigen. Der Käufer verpflichtet sich, in jedem Fall und auf seine Kosten alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der gelieferten Sache zu ergreifen. Dies umfasst insbesondere die Wartung und Versicherung der Ware gegen Schäden durch Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser etc. Der Besteller hat alles zu unterlassen, was das Eigentumsrecht von FRESHDRIVE an der gelieferten Sache beeinträchtigen könnte. Insbesondere ist der Käufer nicht berechtigt, den Liefergegenstand zu verpfänden oder das Eigentum daran zur Sicherheit zu übertragen. Von einer Pfändung der Ware ist FRESHDRIVE unverzüglich zu benachrichtigen.

10. Garantie / Haftung :

 

FRESHDRIVE garantiert die Vollständigkeit und die zugesicherten Eigenschaften der in der Auftragsbestätigung aufgeführten Waren unter den folgenden Bedingungen: Die gelieferten Produkte werden einerseits für alle Material-, Herstellungs- und/oder Verarbeitungsfehler garantiert, die die Sache beeinträchtigen und sie fehlerhaft oder ungeeignet für den vorgesehenen Zweck machen; die Garantie/Haftung bezieht sich andererseits auf die zugesicherten Eigenschaften der Sache.

- Eine Garantie/Haftung für etwaige Folgeschäden wird nicht übernommen.

- Eine Garantie/Haftung von FRESHDRIVE setzt in jedem Fall voraus, dass (a) ein Mangel im Sinne der vorgenannten Bestimmung vorliegt, (b) dieser Mangel bei einer rechtzeitigen Untersuchung im Sinne von Ziffer 8 dieser AGB festgestellt wird oder ein versteckter Mangel vorliegt, (c) eine rechtzeitige Mängelrüge gemäß Ziffer 8 dieser AGB erfolgt.

- Im Rahmen der Garantie/Haftung verpflichtet sich FRESHDRIVE nach eigener Wahl, die mangelhafte Ware (im Sinne der vorgenannten Bestimmung) auf eigene Kosten entweder zu reparieren oder zu ersetzen. Die ersetzten Produkte oder Teile gehen in das Eigentum von FRESHDRIVE über. Dem Käufer stehen keine weiteren Gewährleistungsrechte zu (z.B. Minderung des Kaufpreises, Rücktritt vom Vertrag und/oder Schadenersatz etc.), weitere Gewährleistungsrechte sind ausdrücklich ausgeschlossen.

- Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn der Besteller oder Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung von FRESHDRIVE Änderungen oder Reparaturen an der gelieferten Sache vornehmen oder diese unsachgemäss gebrauchen.

- Die Gewährleistung/Haftung von FRESHDRIVE ist ausgeschlossen für Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung entstanden sind, wie z.B. Schäden infolge natürlicher Abnutzung, mangelhafter Wartung, Missachtung der Gebrauchsbedingungen und/oder Betriebsanleitung, übermässiger Beanspruchung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer und/oder elektronischer Einflüsse sowie infolge anderer Gründe, die FRESHDRIVE nicht zu vertreten hat. Höhere Gewalt ist ebenfalls von der Gewährleistung und Haftung von FRESHDRIVE ausgeschlossen.

- FRESHDRIVE lehnt jede andere als die oben genannten Garantien / Haftungen ab. Jede weitere Garantie / Haftung von FRESHDRIVE ist daher ausdrücklich ausgeschlossen. Der Käufer kann in keinem Fall einen Anspruch auf Ersatz von Schäden geltend machen, die nicht die gelieferte Sache selbst betreffen. Insbesondere haftet FRESHDRIVE in keiner Weise und aus keinem Rechtsgrund für direkte und/oder indirekte Schäden, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund, wie z.B. Schäden aus Produktionsausfall, Nutzungsausfall, Verlust von Aufträgen, entgangenem Gewinn, Beseitigung eines Mangels beim Käufer oder Kosten, die Dritten durch einen Mangel der Sache entstehen etc. FRESHDRIVE haftet auch nicht für Schäden, die direkt oder indirekt mit der Mangelhaftigkeit der gelieferten Sache in Zusammenhang stehen. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt nicht bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit von FRESHDRIVE sowie immer dann, wenn ein zwingendes Recht einen Haftungsausschluss verbietet.

- Die zivilrechtliche Haftung für fehlerhafte Produkte unterliegt den Bestimmungen des Schweizer Produkthaftungsgesetzes. Nach diesem Gesetz ist die Haftung von FRESHDRIVE jedoch beschränkt oder entfällt, wenn der Käufer und/oder Endverbraucher die von FRESHDRIVE zur Verfügung gestellten Produktinformationen nicht beachtet. Der Käufer ist verpflichtet, sich das jeweils gültige Informationsmaterial zu beschaffen und seine Kunden ausdrücklich auf diese Produktinformationen hinzuweisen.

-  

11. Rücksendung von Waren :

 

Waren, die dem Käufer gemäß der Auftragsbestätigung geliefert wurden, können nur mit schriftlicher Zustimmung von FRESHDRIVE zurückgesandt werden. Wenn sie sich in einwandfreiem Zustand und in ihrer Originalverpackung befinden, wird für nicht personalisierte Lagerartikel eine Gutschrift in Höhe von maximal 65 % des Rechnungsbetrags gewährt. Für kundenspezifische Systeme wie Produkte mit Maßanfertigungen und nicht auf Lager befindliche Produkte, die einer Auftragsbestätigung unterliegen, kann keine Gutschrift gewährt werden. Alle Kosten gehen zu Lasten des Rücksenders.

12. Geistiges Eigentum / Gewerbliches Eigentum :

 

Die gelieferten Produkte wurden von FRESHDRIVE entworfen und vertrieben. Folglich besitzt FRESHDRIVE allein die geistigen Eigentumsrechte an diesen Produkten sowie an allen entsprechenden Zeichnungen, Fotos, Plänen etc. FRESHDRIVE ist alleiniger Eigentümer der bestehenden gewerblichen Eigentumsrechte (Patentrechte, Markenrechte, Rechte an Mustern und Modellen und Urheberrechte) sowie aller daraus resultierenden Rechte. Die Nachahmung, das Kopieren und die vertragswidrige Nutzung von FRESHDRIVE-Produkten kann eine Verletzung der vorgenannten gewerblichen Schutzrechte darstellen und ist daher nur mit ausdrücklicher Zustimmung von FRESHDRIVE zulässig.

 

13. Anwendbares Recht/ Gerichtsstand :

 

Die Rechtsbeziehung zwischen FRESHDRIVE und dem Käufer unterliegt dem Schweizer Recht. Die Parteien vereinbaren, dass das Gericht am Geschäftssitz von FRESHDRIVE SNC, in Savièse ausschließlich für die Verhandlung etwaiger Streitigkeiten zuständig ist. FRESHDRIVE ist jedoch berechtigt, den Käufer vor dem Gericht seines Geschäftssitzes zu verklagen.

Rechtliche Hinweise zu „FRESHDRIVE“. 

 

Die Website „www.freshdrive.co“ ist eine Veröffentlichung von Freshdrive SNC, Route de Diolly 44, 1965 Savièse, Schweiz.

 

Alle kommerziellen Registerkarten auf Freshdrive.co werden von Freshdrive SNC herausgegeben, die im Handelsregister von Sion eingetragen ist - Firmensitz: Route de Diolly 44, 1965 Savièse.


 

Eingetragen im Handelsregister von Sion


ID-NR.: CHE-306.315.805


Webhoster: Wix.com Ltd, 5 Yunitsman Street, Tel Aviv, 6936025, Israel

 

Freshdrive-Websites und -Seiten in sozialen Netzwerken :

Die Freshdrive-Websites oder -Seiten in sozialen Netzwerken (wie TIKTOK, INSTAGRAM, SNAPCHAT...) werden von Freshdrive SNC herausgegeben.

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